Mittwoch, 13. Mai 2015
Rücksprache @ all
Thema Rechtsberatung werde ich ebenfalls mit Herrn Wende klären müssen. Denn bei App-Entwicklerverträgen handelt es sich um Software-Verträge im weitesten Sinne, mit einigen rechtlichen Besonderheiten. Beispielsweise datenschutzrechtlichen Vorschriften, die in Deutschland eher streng ausfallen, oder aber das Urheberrecht.

http://www.recht-freundlich.de/app-und-recht-ein-ueberblick

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